Regierung schränkt den Trainingsbetrieb mit heute 21.9. ein
Die neuen COVID-19-Regeln der Regierung schränken den Übungsbetrieb für unsere Vereine zwar ein, lassen Sport- und Bewegungseinheiten aber auch in geschlossenen Räumen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin zu:
- die maximale Personenzahl beim Gruppentraining beträgt 10 Personen
- bei mehr als 10 Personen muss die Gruppe geteilt werden
- es können aber auch mehrere Gruppen in einer Sportstätte trainieren
- zwischen den Gruppen darf keine Durchmischung stattfinden
- die bereits geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sind weiterhin anzuwenden