Vereins- und Spielordnung

 

 

1, Mitgliedschaft und Spielberechtigung

 

Vorraussetzung für die Spielberechtigung auf der Tennisanlage Ertl ist die ordentliche Mitgliedschaft bei der Turn- und Sportunion Ertl, Sektion TENNIS. Für den Bestand der Mitgliedschaft ist die ordnungsgemäße Bezahlung der vorgeschriebenen Gebühren und Beiträge, die Einhaltung der Platzordnung, der vorliegenden Vereins- und Spielordnung und der Vereinsstatuten der Turn- und Sportunion maßgebend. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Entzug der Spielberechtigung führen. Die Spielberechtigung erstreckt sich auf alle Mitglieder welche ihre Beiträge als

 

Ø      Hauptmitglied                  – das sind Personen über 19 Jahre

Ø      Anschlussmitglied           – das sind Ehegatten von Hauptmitgliedern

Ø      Jugendmitglied                – vom vollendeten 15. bis 19. Lebensjahr

                          bzw. 24. Lebensjahr bei Studenten oder

Ø      Kind                                 – bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

 

entrichten.

Scheidet ein Ehepartner, welcher als Hauptmitglied eingetragen war, aus dem Verein aus, bzw. verliert er die Spielberechtigung, wird der verbleibende Ehepartner ab dem darauffolgendem Spieljahr als Hauptmitglied geführt.

Kinder können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters die Mitgliedschaft und die Spielberechtigung erlangen.

Auf Grund der Bestimmungen erforderliche Umreihung in eine andere Mitgliedskategorie, werden jeweils im darauffolgenden Jahr vorgenommen.

Der Mitgliedsaustritt regelt sich auf Grund der Vereinsstatuten. Bei Austritt während der Saison, werden die für das laufende Jahr entrichteten Beiträge, weder ganz, noch teilweise rückerstattet.

 

2, Beiträge:

 

Die Sektion Tennis ist eine Teilorganisation der Sportunion Ertl daher haben alle Mitglieder auch die Unionsbeiträge zu bezahlen.

                                                           Sektionsbeitrag                     Unionsbeitrag

Hauptmitglied                      € 45 ,– pro Jahr                     € 18,– pro Jahr

Anschlussmitglied                € 20 ,– pro Jahr                     € 18,– pro Jahr
Jugendmitglied                     € 20 ,– pro Jahr                        7,– pro Jahr

Kind                                      € 10 ,– pro Jahr                        7,– pro Jahr
unter 6 Jahren                        0,–  pro Jahr                        7,– pro Jahr

 

3, Gästespielordnung

 

ALLE GÄSTESTUNDEN SIND IN DEN SPIELPLAN UNBEDINGT MIT „G“ oder „GAST“ EINZUTRAGEN. ES IST STRENGSTENS VERBOTEN ALS GAST MIT EINER MITGLIEDSNUMMER ZU SPIELEN !

 

a, Die Bezahlung der Gaststunden erfolgt sofort und ausschließlich in den Briefkasten in der Tenniskabine. Am Zettel sind  unbedingt das Datum,  Uhrzeit der gespielten Stunde und der bezahlte Betrag anzuführen.

b, Das spielende Mitglied ist für die Einzahlung der Gastspielstunde verantwortlich.

Bei Nichtbezahlung innerhalb einer Woche, erlischt die Spielberechtigung für das Mitglied, für das restliche Jahr.

c, Bei witterungsbedingtem Ausfall der eingetragenen Gaststunde, ist diese unbedingt aus dem Spielplan zu streichen, das sonst eine Verrechnung erfolgt.

d, die aktuellen Preise werden beim Briefkasten ausgehängt.

 

 

4, Spielplan

 

Der im Schaukasten angebrachte Spielplan ist für alle Spieler maßgebend. Die Platzreservierung kann in den ausgehängten Wochenspielplänen vorgenommen werden, wobei in diesem Zeitraum nur 2 Spielstunden reserviert werden dürfen. Jede Spielstunde (auch nicht reserviert) ist von den Spielern verpflichtend in den Spielplan einzutragen. Bei Verspätungen von mehr als 5 Minuten verfällt die Spielstunde. Die vorgeschriebenen Pflege- und Reinigungsarbeiten sind innerhalb der eingetragenen Spielzeit durchzuführen.

Kinder unter 10 Jahren dürfen nur mit Jugendlichen bzw. Erwachsenen oder miteinander unter Aufsicht von Haupt- und Anschlussmitgliedern oder erwachsener Personen spielen.

Für Vereinsveranstaltungen gelten die jeweiligen Ausnahmeregelungen.

 

5, Schlüsselordnung

 

Jedes spielberechtigte Mitglied (über 15 Jahre) hat Anspruch auf einen eigenen Platzschlüssel, welcher gleichzeitig den Schaukasten (Spielplan) sperrt.  Die Schlüsselkaution beträgt € 22,– und verfällt bei Schlüsselverlust.

 

6, Verlassen der Tennisanlage

 

Die Anlage ist im spielbereitem Zustand zu verlassen. Die Eingänge sind unbedingt zu versperren. Die gesamte Tennisanlage ist sauber zu halten. Getränkeflaschen und Gläser sind zurückzutragen und jeglicher Abfall (Zigarettenstummeln, Verpackungen etc.) entsprechend der Mülltrennung zu entsorgen. Benutztes Inventar (Gläser, Geschirr) ist zu reinigen.

Auf den Tennisplätzen herrscht Rauchverbot. Im Klubhaus soll aus Rücksicht auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mitgliedern auf das Rauchen verzichtet werden.

 

7, Instandhaltungsarbeiten

 

Alle spielberechtigten Mitglieder (außer Kinder) sind verpflichtet, über Aufforderung durch die Sektionsleitung bis zu 5 Arbeitsstunden unentgeltlich zu leisten. Mitglieder welche dieser Aufforderung nicht nachkommen, haben eine Ersatzgebühr von € 6.- pro Stunde zu entrichten.

 

8, Aussetzregelung

 

Für Mitglieder der Sektion TENNIS besteht die Möglichkeit, eine oder mehrere Saisonen auszusetzen. Um seine Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten, ist ein jährlicher Ruhebeitrag von   € 20,– zu bezahlen.

 

 

Für Ihr Verständnis dankt Ihnen                                                                      Stand Nov. 2005

die Sektionsleitung                                                                                          5. Änderung